Vielleicht hast du schon von der Pflicht zur E-Rechnung gehört und fragst dich: "Muss ich jetzt mein ganzes Rechnungswesen umstellen?" oder "Was bedeutet das für mich als Selbstständige?"
Zum Jahreswechsel 2025 wurde sie eingeführt, die E-Rechnungspflicht!
Erst mal die gute Nachricht: es gibt keinen Grund zur Panik. Du kannst dich weiterhin auf deine Kundinnen konzentrieren und dein Online-Business aufbauen, weil es lange Übergangsfristen und viele Ausnahmeregelungen gibt - gerade für kleinere Unternehmen.
In diesem Beitrag erfährst du das Ergebnis meiner Recherche, warum du dir keinen Stress machen musst und welche Fristen und Ausnahmeregeln gelten - damit du dich gut informiert vorbereiten kannst.
Eine E-Rechnung ist keine normale PDF-Rechnung, sondern ein strukturiertes, digitales Format.
Das bedeutet, dass die Rechnungsdaten so aufbereitet sind, dass sie direkt von Buchhaltungssystemen verarbeitet werden können – ohne manuelles Abtippen oder Fehler.
Ganz einfach: Die Finanzbehörden möchten Rechnungsprozesse vereinfachen, Steuerbetrug erschweren und langfristig Papierkram reduzieren.
Klingt erstmal nach einer großen Umstellung, aber es hat auch Vorteile, weil dadurch die Digitalisierung schneller vorwärts kommt.
(Quelle: Bundesfinanzministerium)
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Regelung: Unternehmen und Selbstständige müssen für B2B-Geschäfte (Business-to-Business) E-Rechnungen ausstellen und empfangen können.
Wenn du Dienstleistungen im geschäftlichen Bereich erbringst, Kurse und Programme anbietest oder Produkte an andere Selbständige oder Unternehmen verkaufst, dann gilt die Regelung für dich - aber es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen.
Deine Kundinnen buchen dich oder deine Kurse und Dienstleistungen als Privat-Personen - prima, dann musst du keine E-Rechnungen ausstellen. Für B2C-Kundinnen (also Privatkundinnen) bleibt erstmal alles beim Alten – Rechnungen an Endverbraucher dürfen weiterhin als PDF oder Papierdokument verschickt werden. (Quelle: IHK München)
Allerdings musst du für dein Online-Business seit dem 1. Januar 2025 den Empfang einer E-Rechnung sicherstellen. Dazu reicht bereits ein E‑Mail‑Postfach aus.
Also, jetzt noch etwas genauer bzw. zusammengefasst:
Falls du eine selbstständige Online-Unternehmerin bist, die andere Unternehmerinnen oder Firmen als Kundschaft hat, musst du dich mit der neuen Regelung beschäftigen:
Wichtig zu wissen:
👉 Hast du nur private Kundinnen (B2C)? Dann kannst du weiterhin Rechnungen in deinem gewohnten Format erstellen! (Quelle: IHK Köln)
Hier wird es interessant und du siehst, dass Panik nicht angebracht ist, weil ausreichend lange Übergangsfristen gewährt werden, vor allem aber weil für kleine Unternehmen Ausnahmen gelten:
Hier wird es interessant und du siehst, dass Panik nicht angebracht ist, weil ausreichend lange Übergangsfristen gewährt werden, vor allem aber weil für kleine Unternehmen Ausnahmen gelten:
💡 Du hast Zeit!
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro haben eine Übergangsfrist bis Ende 2027.
Bis dahin darfst du weiterhin PDF-Rechnungen versenden – vorausgesetzt, deine Kundin stimmt zu. (Quelle: Bundesfinanzministerium)
Neben den Übergangsfristen gibt es auch einige Ausnahmen, die dir vielleicht die Umstellung erleichtern:
🚀 Kleinunternehmerregelung (§19 UStG): Falls du Kleinunternehmerin bist, bist du nicht verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen.
📌 Kleinbetragsrechnungen unter 250 € dürfen weiterhin als PDF oder Papierdokument ausgestellt werden.
📢 B2C-Geschäfte bleiben ausgenommen: Rechnungen an Privatkundinnen dürfen auch nach 2028 als PDF oder Papier versandt werden. (Quelle: IHK Nürnberg)
Die meisten selbständigen Frauen und Unternehmerinnen können erst einmal abwarten, wenn sie ein E-Mail-Postfach haben. Damit ist die Empfangspflicht für E-Rechnungen bereits abgedeckt.
800.000 Euro als Vorjahresumsatz - das ist schon eine Hausnummer.
Viele selbständige Frauen im Online-Business werden diese Schwelle nicht überschreiten und können getrost bis Ende 2027 Rechnungen in Papierform oder als pdf versenden.
Dann gilt für dich die E-Rechnungspflicht nicht - lehn dich ganz entspannt zurück!
Bis die E-Rechnungspflicht komplett eingeführt ist, geht noch Zeit ins Land. Zeit, in der du ganz entspannt abwarten kannst:
Hinweis:
Du bist unsicher und meine Recherchen und Quellenangaben reichen dir nicht aus? Denke daran, ich darf dir keine Rechtsberatung oder Steuerberatung geben und stelle deshalb nur zusammen, was ich aus zuverlässigen Quellen recherchieren konnte.
Gesetzliche Vorgaben, Technik-Herausforderungen:
als selbständige Frau musst du alles im Blick haben und bewältigen können.
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Falls du für dein Online-Business die All-In-One-Software Systeme nutzt, kannst du entspannt bleiben!
Die Entwickler von Systeme wissen genau, welche Herausforderungen Selbstständige haben – und werden zur gesetzlichen Frist die Möglichkeit von E-Rechnungen etablieren.
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PS: Mein Wissen und meine Erfahrungen vermittle ich verständlich und umsetzungsorientiert. Dabei lege ich Wert auf einen wertschätzenden Umgang, Toleranz und Nachhaltigkeit.
Was mich sonst noch beschreibt: ich liebe DIY und Selbermachen von A bis Z : Vom Möbel-Upcycling über Reparaturen und Renovieren im Haushalt bis zum Nähen. Es ist nie zu spät, etwas Neues zu lernen.
© 2025 Birgit Baindl